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Seit dem dramatischen Tag des 11. September 2001 vergeht
kein Tag, an dem die Politik sich nicht via Medien über Problemlagen
der inneren Sicherheit unseres Staates verbreitet. Regelmäßig
werden dann kurzatmige "Law and Order"-Parolen ausgegeben
oder vermeintlich simple Lösungen für komplexe Situationen
angeboten. |
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Da wir, die AugsburgSPD,
den Themenkomplex der Inneren Sicherheit als viel zu sensibel erachten
um ihn konservativen Stammtischen zu überlassen, haben wir
uns bereits zu den Wahlen 2002 entschlossen, einen Arbeitskreis
Innere Sicherheit (AKIS) ins Leben zu rufen, der seit dem sehr
gute Arbeit geleistet hat. In diesem Arbeitskreis wollen wir uns
differenziert mit sicherheitspolitischen Problemlagen auseinandersetzen,
ihre Hintergründe beleuchten und die sozialen und gesellschaftlichen
Ursachen dieser Problemkreise hinterfragen. |
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Wir treffen uns jeden ersten Donnerstag im Monat,
interessierte Sozialdemokraten und Gäste sind uns immer herzlich
willkommen! |
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Keine Polizeiarbeit nach
Kassenlage! |
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Entschieden gegen die geplante Strukturreform der
bayerischen Polizei wendet sich der Arbeitskreis "Innere Sicherheit"
(AKIS) der Augsburger SPD. Der geplante Wegfall einer Führungsebene
und die daraus teilweise resultierende Verlagerung deren Tätigkeit
auf die Arbeitsebene vorort, wird aus Sicht des AKIS zu einer massiven
Verschlechterung der Polizeiarbeit am Bürger führen. Unsere
Presseerklärung im Wortlaut. |
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Jugendstrafvollzugsgesetz
ist notwendig |
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In seinem wegweisenden Urteil vom 31. Mai 2006 hat
das Bundesverfassungsgericht
ausdrücklich betont, dass gerade im Jugenstrafvollzug der Aspekt
der Wiederherstellung sozialer Integration eine zentrale Bedeutung
hat. Dem jugendlichen Straftäter muss wirksame Hilfestellung
angeboten werden, dass er nach seiner Entlassung im Stande ist,
ein Leben in der Mitte der Gesellschaft ohne kriminelle Betätigung
zu führen und einen Rückfall zu vermeiden. Dazu ist ein
Gesetz erforderlich, dass speziell auf die Besonderheiten des Strafvollzuges
an Jugendlichen zugeschnitten ist. Mehr...
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Durch Urteil vom 30. Mai 2006 hat der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg der Übermittlung personenbezogener
Daten enge Grenzen gesetzt, gleichzeitig hat er ein Abkommen zwischen
der Europäischen Union und den USA für rechtswidrig erklärt,
das die jeweilige Übermittlung von Daten automatischer Reservierungs-
und Abfertigungssysteme im Flugverkehr vorsah. Damit hat der EuGH
klargestellt, dass die Grundsätze des Datenschutzes nach wie
vor von zentraler Bedeutung sind und nicht ohne weiteres durch sicherheitspolitische
Bedenken umgangen werden können. Mehr... |
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Rasterfahndung nur bei konkreter
Gefahr |
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Durch seinen Beschluß vom 04. April 2006 (veröffentlicht
24. Mai 2006) hat das Bundesverfassungsgericht
klare Vorgaben für die Durchführung einer Ratserfahndung
gegeben und damit eine ausufernde Praxis der Sicherheitsbehörden
der Bundesländer in rechtsstaatliche Bahnen gelenkt. Eine Rasterfahndung
ist so nur noch dann zulässig, wenn eine konkrete Gefahr für
die öffentliche Sicherheit gegeben ist. Eine (ggf. nur angenommene)
sehr allgemeine, nicht weiter konkretisierbare Gefährdungslage
genügt nicht. Mehr... |
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Das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz |
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Bayerns Polizei soll ein neues Gesetz als Grundlage
ihres Handelns bekommen. Seit geraumer Zeit wird über die Novellierung
des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) im Bayerischen Landtag wie in
der interessierten Öffentlich diskutiert. Hintergrund der Debatte
ist dabei namentlich die Tatsache, dass die bayerische Staatsregierung
beabsichtigt, im neuen Gesetz eine Befugnis zur präventiven
Telekommunikationsüberwachung zu verankern. Eine enger gefasste
Vorschrift als die in Bayern geplante im niedersächsichen Gesetz
wurde als verfassungswidrig verworfen, die CSU ignoriert dies schlicht.
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