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Herzlich willkommen!
   
 
 
Über uns
   
  Seit dem dramatischen Tag des 11. September 2001 vergeht kein Tag, an dem die Politik sich nicht via Medien über Problemlagen der inneren Sicherheit unseres Staates verbreitet. Regelmäßig werden dann kurzatmige "Law and Order"-Parolen ausgegeben oder vermeintlich simple Lösungen für komplexe Situationen angeboten.
  Da wir, die AugsburgSPD, den Themenkomplex der Inneren Sicherheit als viel zu sensibel erachten um ihn konservativen Stammtischen zu überlassen, haben wir uns bereits zu den Wahlen 2002 entschlossen, einen Arbeitskreis Innere Sicherheit (AKIS) ins Leben zu rufen, der seit dem sehr gute Arbeit geleistet hat. In diesem Arbeitskreis wollen wir uns differenziert mit sicherheitspolitischen Problemlagen auseinandersetzen, ihre Hintergründe beleuchten und die sozialen und gesellschaftlichen Ursachen dieser Problemkreise hinterfragen.
   
  Wir treffen uns jeden ersten Donnerstag im Monat, interessierte Sozialdemokraten und Gäste sind uns immer herzlich willkommen!
 
 
Keine Polizeiarbeit nach Kassenlage!
   
  Entschieden gegen die geplante Strukturreform der bayerischen Polizei wendet sich der Arbeitskreis "Innere Sicherheit" (AKIS) der Augsburger SPD. Der geplante Wegfall einer Führungsebene und die daraus teilweise resultierende Verlagerung deren Tätigkeit auf die Arbeitsebene vorort, wird aus Sicht des AKIS zu einer massiven Verschlechterung der Polizeiarbeit am Bürger führen. Unsere Presseerklärung im Wortlaut.
 
 
Jugendstrafvollzugsgesetz ist notwendig
   
  In seinem wegweisenden Urteil vom 31. Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont, dass gerade im Jugenstrafvollzug der Aspekt der Wiederherstellung sozialer Integration eine zentrale Bedeutung hat. Dem jugendlichen Straftäter muss wirksame Hilfestellung angeboten werden, dass er nach seiner Entlassung im Stande ist, ein Leben in der Mitte der Gesellschaft ohne kriminelle Betätigung zu führen und einen Rückfall zu vermeiden. Dazu ist ein Gesetz erforderlich, dass speziell auf die Besonderheiten des Strafvollzuges an Jugendlichen zugeschnitten ist. Mehr...
 
 
Datenschutz
   
  Durch Urteil vom 30. Mai 2006 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg der Übermittlung personenbezogener Daten enge Grenzen gesetzt, gleichzeitig hat er ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA für rechtswidrig erklärt, das die jeweilige Übermittlung von Daten automatischer Reservierungs- und Abfertigungssysteme im Flugverkehr vorsah. Damit hat der EuGH klargestellt, dass die Grundsätze des Datenschutzes nach wie vor von zentraler Bedeutung sind und nicht ohne weiteres durch sicherheitspolitische Bedenken umgangen werden können. Mehr...
 
 
Rasterfahndung nur bei konkreter Gefahr
   
  Durch seinen Beschluß vom 04. April 2006 (veröffentlicht 24. Mai 2006) hat das Bundesverfassungsgericht klare Vorgaben für die Durchführung einer Ratserfahndung gegeben und damit eine ausufernde Praxis der Sicherheitsbehörden der Bundesländer in rechtsstaatliche Bahnen gelenkt. Eine Rasterfahndung ist so nur noch dann zulässig, wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit gegeben ist. Eine (ggf. nur angenommene) sehr allgemeine, nicht weiter konkretisierbare Gefährdungslage genügt nicht. Mehr...
 
 
Das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz
   
  Bayerns Polizei soll ein neues Gesetz als Grundlage ihres Handelns bekommen. Seit geraumer Zeit wird über die Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) im Bayerischen Landtag wie in der interessierten Öffentlich diskutiert. Hintergrund der Debatte ist dabei namentlich die Tatsache, dass die bayerische Staatsregierung beabsichtigt, im neuen Gesetz eine Befugnis zur präventiven Telekommunikationsüberwachung zu verankern. Eine enger gefasste Vorschrift als die in Bayern geplante im niedersächsichen Gesetz wurde als verfassungswidrig verworfen, die CSU ignoriert dies schlicht. Mehr...
 
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